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Presse
04.09.2023, 14:09 Uhr
„Natürlich gibt es auch ein Notwehr-Recht“
Diskussion zu den Aktionen der Klimaaktivisten im Innenausschuss

In der Sitzung des Innenausschusses am 4. September diskutierten wir unter dem Tagesordnungspunkt „Umgang mit Klimaprotesten: ziviler Ungehorsam und Selbstjustiz“ ausgiebig mit der Innensenatorin, der Polizeipräsidentin und der Opposition. Dabei habe ich für eine differenzierte Betrachtung geworben.

Es gilt der Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols, nachdem es exklusive Aufgabe der Staates ist, seine Regeln notfalls auch mit Zwang durchzusetzen. Es handelt sich hierbei um eine wichtige rechtsstaatliche Errungenschaft. Ich habe aber deutlich gemacht, dass es im Rahmen der Ausübung eines Notwehrrechts hiervon Ausnahmen geben kann und muss. Dies gilt etwa dann, wenn sich Menschen rechtswidrigen Angriffen ausgesetzt sehen und keine Hilfe durch die Polizei erlangen können. In solchen Fällen kann es geboten und richtig sein, sich selbst gegen gegenwärtige Angriffe zu verteidigen. Dabei dürfen die Folgen der Verteidigung natürlich nicht völlig außer Verhältnis zu denen des Angriffs stehen. Dieses Recht auf Notwehr oder auch Nothilfe sollte man nicht als „Selbstjustiz“ diffamieren. Vielmehr sollte man jeden Einzelfall betrachten und bewerten. Denn es gilt das Prinzip, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss!

Es berichteten die Bildzeitung (link) und die B.Z. (link).

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