In der letzten Plenarsitzung stand die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens auf der Tagesordnung. Hier habe ich eindringlich vor den Risiken eines Scheiterns dieses langwierigen Prozesses gewarnt und für den politischen und inhaltsorientierten Wettbewerb der Parteien geworben.
Zu bereits vorgerückter Stunde stand in der letzten Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause der von der der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke eingebrachte Antrag „Unterstützung des Landes Berlin für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens“ auf der Tagesordnung. Hier habe ich zunächst auf die hohen Hürden eines solchen Verfahrens hingewiesen. Nur Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (Art. 21 Abs. II GG). Antragsberechtigt für die Durchführung eines Verbotsverfahrens sind der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit obliegt dem Bundesverfassungsgericht (§§ 43 ff. BVerfGG). In der Praxis bereits angestrebter und durchgeführter Verbotsverfahren hat sich gezeigt, dass die Prozeduren aufwändig, die Beweisaufnahme langwierig und oft die Erfolgsaussichten gering sind. Schnelle Lösungen kann ein Verbotsverfahren jedenfalls nicht bringen, das Risiko des Scheiterns liegt auf der Hand und es stellt sich die Frage, ob ein Verbot das richtige Mittel des Umgangs mit der AfD ist.
Gleichzeitig spricht vieles dafür, dass die AfD in zunehmendem Maße von extremistischen Kräften dominiert wird. Wer die Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern aufmerksam liest, kann sich ein Bild davon machen (z.B. Bundesamt für Verfassungsschutz: Verfassungsschutzbericht 2023 (link); Verfassungsschutzbericht Berlin 2022 (link)). Dennoch wird wohl am Ende kein Weg an der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Forderungen der AfD vorbeiführen. Wir müssen die Wähler im Diskurs von unseren Auffassungen überzeugen und zurückgewinnen. Denn Meinungen verbieten kann man in einer Demokratie nicht. Wir sind darauf angewiesen, dass unser Volk sich mit unserer Staatsform identifiziert, dass unser Volk unsere Demokratie trägt. Dies ist auch die Aussage des sogenannten Böckenförde-Diktums des Staats- und Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“
Ich bin auch weiterhin bereit, dieses Wagnis um der Freiheit willen einzugehen. Die inhaltliche Debatte in einem offenen Diskurs ist das Lebenselixier unserer Demokratie. Mein Eingehen auf die zahlreichen Zwischenfragen der Kollegen aus den antragsstellenden Fraktionen haben das genauso unter Beweis gestellt wie unser intensives Ringen in den Fachausschüssen. Ich freue mich auf die Debatte!
Der Tagesordnungspunkt kann im Archivangebot des rbb angesehen werden (link); Mein Beitrag ab 5:39.