Presse
16.07.2024, 10:31 Uhr
„Ein Vereins- oder Betätigungsverbot ist nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen“
Bild und B.Z. berichten über Ansichten der Berliner Landespolitik bezüglich des Umgangs mit den „Grauen Wölfen“
Im Berliner Olympiastadion und bei Jubelfeiern für die türkische Mannschaft wurde der Wolfsgruß als Erkennungszeichen der Grauen Wölfe, einer rechtsextremistischen und demokratiefeindlichen Bewegung, tausendfach gezeigt. Die Berliner Landespolitik ist sich uneins, wie sie mit dem Problem umgehen soll. Es wurden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Fraktionen deutlich.
Bild und B.Z. berichteten umfassend: Der Verfassungsschutz schätzt die Zahl der als rechtsextremistisch eingestuften „Grauen Wölfe“ in Berlin auf etwa 450 Mitglieder. Fraglich erscheint, warum die rechtsextremistischen und demokratiefeindlichen „Grauen Wölfe“ und ihr Gruß nicht verboten werden. Grund dafür ist zum einen, dass die Gruppierung nach außen nicht extremistisch auftritt und sich um ein gemäßigtes Image bemüht. Für ein Verbot braucht es jedoch gerichtsfeste Beweise für verfassungsfeindliche Aktivitäten.
Von Seiten der Grünen wird ein Verbot der Vereine der Ülkücu-Bewegung und damit die Schaffung einer Grundlage für ein Verbot des Wolfsgrußes gefordert. Auch ich äußerte mich diesbezüglich: Klar ist, dass wir keine rechtsextremistischen Aktivitäten der Grauen Wölfe in Berlin haben wollen und aus diesem Grund konsequent dagegen vorgehen müssen. Doch ist darauf hinzuweisen, dass ein Vereins- oder Betätigungsverbot nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen ist.
Der Artikel „Warum werden die Grauen Wölfe nicht verboten?“ wurde am 09.07.2024 von der B.Z. (link) und von Bild (link) veröffentlicht und ist online jeweils aufrufbar.
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