Untersuchungsausschuss „Fördergeld“: Berichtsberatung abgeschlossen
In einer letzten Sondersitzung des Untersuchungsausschusses „Fördergeld“ zum Anfang der parlamentarischen Sommerpause wurde der Ausschussbericht final beraten. Über mehrere Monate hinweg hat der Ausschuss Akten ausgewertet, zahlreiche Zeugen vernommen und die Entscheidungsabläufe innerhalb der Kulturverwaltung sowie die politische Verantwortung untersucht. Es war eine intensive aber auch lehrreiche Ausschussarbeit. Am Ende wurde der Berichtsentwurf mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Er wird im August veröffentlicht. Die Opposition kündigte die Erstellung eines Sondervotums an. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird der Bericht im Rahmen einer Plenarsitzung beraten.
Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die rechtswidrige Vergabe von Fördermitteln zur Finanzierung von Projekten zur Antisemitismusprävention durch die Berliner Kulturverwaltung. Im Nachgang des Terroranschlags der Hamas am 7. Oktober 2023 hatte das Berliner Abgeordnetenhaus im Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um der zunehmenden Judenfeindlichkeit in Berlin entschlossen entgegenzutreten. Der Verwaltung gelang es in der Folge zunächst nur teilweise, das zur Verfügung stehende Geld im Sinne der politischen Vorgabe zu nutzen. Es fehlte an tauglichen Strukturen. Auch konnte die hinreichende Fachkompetenz für die im Rahmen der Mittelgewährung notwendige inhaltliche Prüfung von Projektvorhaben nicht entwickelt werden. Über 3,7 Millionen Euro blieben im Jahr 2024 ungenutzt. Dies führte zu Unzufriedenheit im parlamentarisch Raum. Die Politik drängte darauf, die noch vorhandenen Mittel im Jahr 2025 entsprechend dem politischen Willen einzusetzen. Am Ende kam es zu Fehlern und Vergabeentscheidungen, die die rechtlichen Grenzen der Landeshaushaltsordnung (LHO) nicht einhielten. Der Untersuchungsausschuss hatte die Aufgabe, gemachte Fehler herauszuarbeiten und Verantwortlichkeiten zu klären. Darüber hinaus entwickelten wir Handlungsempfehlungen, um für die Zukunft die Fehleranfälligkeit der Verwaltung zu vermindern.
In den vergangenen Monaten wurde die Arbeit des Ausschusses intensiv öffentlich begleitet. Neben den einzelnen Sitzungen berichteten zahlreiche Medien regelmäßig über Entwicklungen, Zeugenbefragungen und den Fortgang der Aufklärung. Eine Auswahl der Berichterstattung findet sich am Ende dieses Beitrags. Mit der baldigen Vorlage des kürzlich beratenen Abschlussberichts beginnt die öffentliche politische Bewertung der Ergebnisse.
In der Bewertung der Untersuchungsergebnisse im Ausschuss gingen die Meinungen zwischen Koalition und Opposition erheblich auseinander. Zwar bestand Einigkeit darin, das die betrachte Fördermittelvergabe unter rechtlichen Mängeln litt und so hätte nicht erfolgen dürfen. Dies entspricht auch den Feststellungen des Landesrechnungshofes. Hierfür trägt die Führung der Kulturverwaltung die Verantwortung. Die tieferliegenden Ursachen für die getroffenen Fehlentscheidungen wurden aber teilweise an unterschiedlichen Stellen verortet. Während die Koalition vor allem erhebliche Mängel in den Verwaltungsabläufen feststellte, vermutete die Opposition die eigentlichen Gründe außerhalb der Verwaltung. Sie unterstellte Vertretern der Koalition im Parlament, sie hätten in unzulässiger Weise Druck auf die Verwaltung ausgeübt und sogar versucht, bestimmte Träger aus parteipolitischen Gründen zu begünstigen. Die Unterstellungen der Opposition konnten allerdings nicht belegt werden. Insbesondere konnten keine unzulässigen Grenzüberschreitungen von Abgeordneten gegenüber der Verwaltung festgestellt werden. Einräumen muss man dennoch, dass der Ton eines Abgeordneten gegenüber der Hausspitze mitunter zu rau war. Auch wenn die Unzufriedenheit der beteiligten Parlamentarier nachvollziehbar erscheint, so sollte auch im Umgang unter politischen Entscheidungsträgern der notwendige Respekt immer beachtet werden.
Die notwendigen personellen Konsequenzen für die Verfehlungen der Führung der Senatsverwaltung sind aus unserer Sicht mit dem Rücktritt der Senatorin und der Entlassung des zuständigen Staatssekretärs bereits erfolgt. Die über Monate erfolgten Anwürfe insbesondere der Fraktion der Grünen, es sei skandalös, dass aus dem parlamentarischen Raum heraus „Druck“ auf die Verwaltung ausgeübt wurde, halte ich für Wahlkampfvorbereitung. Dem Anliegen, Antisemitismus in Berlin wirksam zu bekämpfen wurde mit dieser Skandalisierung nachhaltig geschadet. Im Vordergrund steht nun die Aufgabe, die Abläufe innerhalb der Verwaltung so zu verbessern, dass vergleichbare Fehler künftig vermieden werden. Der vollständige Abschlussbericht wird nach der parlamentarischen Beratung öffentlich zugänglich sein.
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