Untersuchungsausschuss „Fördergeld" - Parlamentarisches Interesse an der Aufklärung muss geachtet werden

In der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Vergabe von Fördermitteln hat der ehemalige Kultursenator Joe Chialo zahlreiche Fragen nicht beantwortet und sich wiederholt auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Zahlreiche Medien berichteten.

Der Untersuchungsausschuss ist eines der wichtigsten Instrumente parlamentarischer Kontrolle. Nur in engen Grenzen haben Zeugen das Recht, die Auskunft auf gestellte Fragen zu verweigern. Die vollumfängliche Verweigerung von Auskünften durch den Zeugen Chialo sehe ich kritisch. Die Frage der Berechtigung einer Auskunftsverweigerung ist vielmehr für jede einzelne Frage gesondert zu betrachten und zu klären. Das Parlament hat grundsätzlich einen berechtigten Anspruch auf die Beantwortung seiner Fragen. Die Vorsitzende hat daher meine volle Unterstützung bei allen Maßnahmen, die der Durchsetzung des parlamentarischen Aufklärungsinteresses dienen.

Quellen: „Chialo gibt sich im Untersuchungsausschuss zugeknöpft“, Süddeutsche,11.06.2026, Link
„Das Schweigen der Wölfe“, taz, 11.06.2026, Link