RBB-Spezial zum Untersuchungsausschuss „Fördergeld“

„Politik muss Entscheidungen auch umsetzen“

Nach der vergangenen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Fördergeld“ berichtete der RBB in einer Sondersendung über die Befragung der ehemaligen Kultursenatorin und des ehemaligen Staatssekretärs für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es wurden auch weitere Interviewpartner herangezogen und die grundsätzliche Frage gestellt, in welchem Umfang politischer Druck zur Durchsetzung getroffener Schwerpunktsetzungen legitim ist, wenn sich die Exekutive diesen verweigert. Gerne habe ich im Studio des RBB dazu Stellung bezogen.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt jährlich einen zusätzlichen Betrag von 10 Millionen Euro für Projekte gegen Antisemitismus und zur Förderung des interreligiösen Dialogs zur Verfügung gestellt. Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund des Angriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und die hiermit verbundenen negativen Auswirkungen auf das Leben der jüdischen Bevölkerung Berlins getroffen. Die Politik wollte sich schnell und effizient aufkommenden Gefährdungen entgegenstellen.

Entgegen dem Willen des Haushaltsgesetzgebers kam der Prozess der Vergabe der Mittel nur schleppend in Gang. Am Ende des Jahres 2024 blieben Mittel in Millionenhöhe ungenutzt liegen. Im Jahr 2025 - also fast eineinhalb Jahre später - schaltete sich das Parlament daher erneut in den Prozess ein und forderte ein effizienteres Verwaltungshandeln ein und machte darüber hinaus eigene Vorschläge für zu fördernde Projekte. Die Verwaltung tat sich damit schwer und nahm für sich in Anspruch, trotz der verstrichenen Zeit mangels eigener fachlicher Expertise selbst nicht in der Lage zu sein, die Förderfähigkeit von Projekten zu prüfen. Der Haushaltsgesetzgeber wiederum konnte diese Verweigerung der Verwaltung, eigene Expertise aufzubauen und Förderentscheidungen nach fachlicher Prüfung fair, gerecht und rechtssicher zu treffen, nicht nachvollziehen. Um den Konflikt aufzulösen, entschied die Senatorin in der Folge auf eigene Verantwortung, Fördermittel ohne inhaltliche Prüfung zu vergeben. Die Verwaltung hatte ihr fälschlicherweise diesen Weg als gangbare Handlungsmöglichkeit aufgezeigt und lediglich auf rechtliche Risiken hingewiesen. Niemand in der Verwaltung hat sich dieser Entscheidung im Wege der Remonstration entgegengestellt. M.E. wäre dies die Pflicht der mit dem Vorgang befassten Fachbeamten und -angestellten gewesen.  

Die Entscheidung der Senatorin war ein Fehler und verletzte die Landeshaushaltsordnung. In dieser Bewertung sind sich alle Mitglieder des Untersuchungsausschusses einig. Richtig wäre es vielmehr gewesen, für eine fachliche Prüfung durch die Verwaltung und damit für eine ordnungsgemäße Mittelgewährung zu sorgen. Darauf zielte auch der politische Druck aus dem Parlament ab. Der Haushaltsgesetzgeber muss auf die Beachtung von ihm gesetzter Schwerpunktentscheidungen achten. Die Verwaltung ist für eine rechtskonforme Umsetzung dieses politischen Willens zuständig. Dass Vertreter der Opposition nun versuchen, politischen Druck insgesamt als illegitim darzustellen, ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Hier geht es offenbar nur darum, politischen Schaden zu erzeugen. Es ist schade, dass durch diese Skandalisierung am Ende auch dem ursprünglichen Anliegen der Antisemitismusbekämpfung kein Gefallen getan wurde.

Der RBB berichtete in einer Sondersendung am 29.05.2026: link
Meine Stellungnahmen ab Minute 15:52.