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15.12.2023, 12:05 Uhr
Kurswechsel bei der Inneren Sicherheit setzt sich fort
Für mehr Sicherheit in Berlin: Erster Teil der ASOG-Novelle im Parlament verabschiedet
In der Plenarsitzung am 14.12.2023 wurde das „Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ (ASOG-Novelle, Drs. 19/1232), mit den Stimmen der Koalition beschlossen. Damit wurde der erste Teil der Reformen des Berliner Polizeirechts abgeschlossen. Konkret ging es vor allem um die Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Einsatz von sog. Bodycams und dem Taser. Weiterhin werden die Anwendungsmöglichkeiten des Präventivgewahrsams ausgeweitet und präzisiert. Die Stärkung der Handlungsgrundlagen der Berliner Sicherheits- und Ordnungsbehörden ist ein Kernanliegen der CDU-geführten Regierungskoalition. Nach intensiver fachpolitischer Debatte ist nun der erste Schritt einer Modernisierung des ASOG getan. Schon an Sylvester kann Berlin von der neuen Rechtslage profitieren.

In ihrem Koalitionsvertrag bekannten sich CDU und SPD ausdrücklich zu einer Überarbeitung des ASOG und legten so unter der Überschrift „Inneres, Sicherheit und Ordnung“ einen Grundstein für den Kurswechsel der kommenden Jahre (Koalitionsvertrag, S. 27). Sehr schnell begannen Fachpolitiker und die Senatsverwaltung gemeinsam mit den ersten Entwurfsfassungen. 

Notwendig wurde die Gesetzesänderung nicht nur aufgrund der jahrelangen Vernachlässigung des Themas „Innere Sicherheit“ durch die Vorgängerregierungen. So liegt etwa die Aufklärungsquote von Straftaten in Berlin unter 50 Prozent. Auch haben sich die Herausforderungen an unsere Sicherheits- und Ordnungskräfte angesichts einer in Teilen verschärften Sicherheitslage und Kriminalitätsbelastung erhöht. Kriminalität verändert sich und so muss auch der Gesetzesgeber mit wachem Verstand und unter Achtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit die entsprechenden Rechtsnormen nachschärfen. Hinzu treten zudem technologische Innovationen wie etwa Bodycams oder Distanzelektroimpulsgeräte (sog. Taser), deren Nutzung auf eine für unsere Sicherheitskräfte verlässliche Grundlage gestellt werden müssen.

Nach einem intensiven parlamentarischen Beratungsprozess liegt nun der erste Teil der Reform des Berliner ASOG (link) vor, mit dem den Anforderungen an Sicherheit in unserer Hauptstadt bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Insbesondere werden in der neuen Fassung der Einsatz von Bodycams und des Tasers durch Einsatzkräfte sowie die Anwendung des Präventivgewahrsams neu geregelt.

Der Gesetzgebungsprozess verlief freilich nicht ohne kritische Anmerkungen aus Opposition und von anderen Akteuren. Angesichts der zur Durchsetzung von Recht und Ordnung immer notwendigen Einschränkung von persönlicher Freiheit sind Einwände in unserer parlamentarischen Demokratie nicht nur notwendig sondern auch gewünscht. Erst wenn letzte Zweifel insbesondere bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit und bei möglichen Grundrechtseinschränkungen ausgeräumt sind, soll ein Gesetz im Plenum verabschiedet werden. Auch die Ergebnisse der durchgeführten Sachverständigen-Anhörung flossen in die Beratungsergebnisse ein. So haben etwa die zuletzt von der Koalition in der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Innere Sicherheit und Ordnung eingebrachten Änderungen dafür gesorgt, der Zweckänderung bei der Nutzung von Bodycams in Privatwohnungen nun durch einen Richtervorbehalt Rechnung zu tragen.

Wir können nun mit Fug und Recht feststellen, dass die Berliner Sicherheitskräfte mit der vollzogenen Änderung des ASOG in wichtigen Bereichen verbesserte Handlungsgrundlagen erhalten, um nachhaltiger und resoluter für unser aller Sicherheit zu sorgen. Die Arbeit mit dem Koalitionspartner und der Innenverwaltung war stets von vertrauensvoller und sachorientierter Zusammenarbeit geprägt. Nach der Verabschiedung im Plenum können wir davon ausgehen, dass das neue Gesetz dieses Jahr noch in Kraft treten wird. Schon nach einem guten halben Jahr haben wir nun einen ersten bedeutenden Meilenstein beim Kurswechsel in der Inneren Sicherheit erreicht. Die Durchsetzung von Recht und Ordnung zur Sicherung unserer Freiheit und Sicherheit in unserer Hauptstadt bleibt weiterhin erste Priorität der Innenpolitik der Berliner Union. Den Sicherheitskräften, die jeden Tag vorbildlich ihren Dienst versehen, danke ich dabei ganz besonders.

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