Umsetzung der Sekundarstufe I - Verordnung

Durch die Änderung der Sekundarstufe-I-Verordnung bin ich in einer Schriftlichen Anfrage auf einige Änderungen eingegangen. Wieso ist beispielsweise neuerdings die Gymnasialempfehlung mit einer Durchschnittsnote von 3,09 erreichbar? Weiter wollte ich wissen, wieso hingegen die Präzisierung der Durchschnittsnote für die Berufsbildungsreife nicht vorgenommen wurde.
Die vollständige Anfrage kann hier eingesehen werden.