Stundentafel in der Sekundarstufe - I - Verordnung – verbindlich oder veränderbar und ist die 3. Sportstunde sicher?
Ich habe den Senat gefragt, ob die Sekundarstufe-I-Verordnung für die Schulen der Sekundarstufe uneingeschränkt gilt und ob neben Profilstunden und Schülerarbeitsstunden die Möglichkeit besteht, Stunden grundsätzlich zu verstärken oder zu verkürzen. Auch die Haltung des Senats zur Verkürzung des Sportunterrichts hat mich interessiert.
Die vollständige Anfrage kann hier eingesehen werden.
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