Eilantrag vor dem Bundesverwaltungsgericht war erfolgreich
Artikel vom 18. September 2019, Tagesspiegel
Ein Eilantrag des Abgeordnetenhauses vor dem Bundesverwaltungsgericht war erfolgreich. Demnach müssen das Bundesinnenministerium und dessen nachgeordnete Behörden dem Untersuchungsausschuss Akten vollständig und ungeschwärzt übermitteln. Das Ministerium hatte viele Seiten der Akten geschwärzt. Damit sind die Akten für unsere Ausschussarbeit überwiegend nicht brauchbar gewesen. Das Bundesinnenministerium begründete dies damit, dass ein Landesparlament keine Kontrollpflicht gegenüber Bundesbehörden hätte. Dem stimmte das Gericht jedoch nicht zu.
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