Bundesinnenministerium muss Akten zur Verfügung stellen

Artikel vom 18. September 2019, rbb

Im Eilverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden, dass das Bundesinnenministerium dem Untersuchungsausschuss Akten und Unterlagen ungeschwärzt und vollständig zur Verfügung zu stellen hat, solange die Informationen sachdienlich für den Untersuchungsauftrag seien. Das gilt auch für den Verfassungsschutz.
Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses begrüße ich die Entscheidung. Ich gehe davon aus, dass das Ministerium diesen Beschluss schnellstmöglich umsetzen wird.
 
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