Abschlussbericht der Enquete-Kommission für gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht
Die Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Leider war es nicht möglich, dass sich die dort vertretenen Fraktionen auf eine gemeinsame gesellschaftspolitische Basis einigen. Vielmehr lässt sich der konflikthafte Debattenverlauf als Schaufenster unterschiedlicher gesellschaftspolitischer Vorstellungen beschreiben. Die von der CDU geforderte Einigung auf gesellschaftlichen Zusammenhalt auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung traf fortwährend auf identitätspolitische Antidiskriminierungsanliegen der anderen Fraktionen. Diesen liegt häufig die Annahme eines „strukturellen Rassismus“ unserer bestehenden Gesellschaftsordnung zugrunde. In der Regel geht es dabei um die Kompensation bestehender Nachteile. Die Relevanz eigenverantwortlich getroffener Entscheidungen oder individuell erbrachter oder nicht erbrachter Leistungen gerät in den Hintergrund. Die CDU-Fraktion lehnt eine solche Herangehensweise im Grundsatz ab. Stattdessen machen wir mit unserem Teil des Abschlussberichts ein bürgerliches Angebot für Gesellschaftspolitik, das für alle offen ist.
Die Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ hat ihre Arbeit abgeschlossen. Was als gemeinsamer Versuch begann, Antworten auf die Herausforderungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin zu finden, endete ohne gemeinsame politische Schlussfolgerungen der teilnehmenden Fraktionen. Das ist bedauerlich, aber zugleich aufschlussreich. Denn die Kommission hat sichtbar gemacht, dass hinter den Debatten über Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und Diskriminierung sehr unterschiedliche Vorstellungen von Gesellschaft, Staat und Politik stehen.
Für die CDU-Fraktion war von Beginn an klar: Ausgangspunkt der Beratungen muss die freiheitliche demokratische Grundordnung sein. Unser Grundgesetz, die Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Freiheit des Einzelnen bilden das Fundament unseres Zusammenlebens. Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht nicht durch staatlich verordnete Einheit, sondern durch gemeinsame Regeln, gegenseitigen Respekt und die Bereitschaft, Unterschiede auszuhalten und produktiv zu gestalten.
Für gemeinsam geteilte Werte
Genau hier lag jedoch eine der zentralen Konfliktlinien der Kommissionsarbeit. Während die CDU den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gemeinsam geteilte Werte als verbindende Klammer in den Mittelpunkt stellte, konzentrierten sich andere Fraktionen vor allem auf identitätspolitische Ansätze. In den Vordergrund wurden die Interessen bestimmter angeblich benachteiligter Gruppen gestellt. Die behaupteten Nachteile wurden dabei stets überwiegend als Ergebnis struktureller Diskriminierung in Staat und Gesellschaft betrachtet. Die aktuelle Rechts- und Werteordnung schreibe bestehende Ungerechtigkeiten immer wieder fort. Daher gebe es strukturell keine Chancengleichheit unter den Bevölkerungsgruppen. Diese Grundannahme wurde vielfach absolut gesetzt und nicht als eine von mehreren möglichen Perspektiven diskutiert. Aus Sicht der CDU-Fraktion konnte auf dieser Grundlage kein offener und ergebnisoffener Diskurs gelingen.
Die CDU-Fraktion geht in ihrer Betrachtung zunächst nicht vom Kollektiv, sondern vom einzelnen Menschen aus. Unser Menschenbild stellt das Individuum und nicht dessen Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen in den Mittelpunkt. Jeder Mensch besitzt dieselbe Würde, dieselben Rechte und dieselbe Verantwortung. Diskriminierung ist real und muss entschieden bekämpft werden. Sie ist jedoch in erster Linie als Verletzung individueller Rechte zu verstehen. Die CDU-Fraktion teilt nicht die Auffassung, dass die Institutionen unseres demokratischen Rechtsstaates strukturell rassistisch oder diskriminierend seien. Vielmehr bieten gerade die freiheitlichen Institutionen unseres Staates die Voraussetzungen, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen.
Rolle und Beitrag von Wissenschaft
Ein weiterer wesentlicher Konflikt betraf das Verhältnis von Wissenschaft und Politik. Die Arbeit der Kommission hat deutlich gemacht, wie wichtig wissenschaftliche Pluralität für eine demokratische Gesellschaft ist. Wissenschaft lebt vom Wettbewerb der Argumente, von Kritik und von der Bereitschaft, bestehende Annahmen zu hinterfragen. Gerade bei gesellschaftspolitisch sensiblen Themen darf es keine Deutungsmonopole geben.
In den Beratungen entstand jedoch wiederholt der Eindruck, dass bestimmte theoretische Ansätze – insbesondere Konzepte des strukturellen Rassismus – als wissenschaftlich alternativlos dargestellt wurden. Abweichende Positionen wurden teilweise als unwissenschaftlich oder sogar moralisch problematisch bewertet. Damit gerät jedoch ein Grundprinzip demokratischer Debatten in Gefahr: Die politische Auseinandersetzung darf nicht durch den Verweis auf vermeintlich abschließende wissenschaftliche Wahrheiten ersetzt werden.
Besonders deutlich wurde dies bei den Debatten über zentrale Begriffe. Was genau ist Diskriminierung? Was verstehen wir unter Rassismus? Worin unterscheiden sich Muslimfeindlichkeit, antimuslimischer Rassismus und legitime Religionskritik? Wann handelt es sich um eine objektiv feststellbare Benachteiligung, wann um eine subjektive Erfahrung? Auf diese Fragen gab es in der Kommission keinen ernsthaften Versuch der Fürsprecher der These des strukturellen Rassismus, ihre eigenen Arbeitsbegriffe konkret und objektiv zu definieren und demnach auch keine Grundlage, um gemeinsame Antworten zu finden.
Für die CDU-Fraktion ist dies keine Nebensächlichkeit, sondern der Kern der politischen Auseinandersetzung. Begriffe schaffen Wirklichkeit. Wer Begriffe definiert, bestimmt häufig bereits die politischen Schlussfolgerungen. Deshalb haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass das Ergebnis einer Debatte nicht schon in ihren Voraussetzungen festgelegt werden darf. Bevor politische Maßnahmen beschlossen werden, müssen die zugrunde liegenden Begriffe geklärt werden.
Unterschiedliche Gesellschafts- und Menschenbilder
Die Beratungen machten zudem deutlich, dass sich hinter vielen Diskussionen unterschiedliche Vorstellungen vom Verhältnis von Individuum und Gruppe verbergen. Die CDU-Fraktion vertritt einen universalistischen Ansatz: Der Staat soll allen Menschen gleiche Rechte und gleiche Chancen garantieren, damit sie ihr Leben aufgrund eigener Leistung und eigener Entscheidungen gestalten können. Gegebenenfalls bedarf es in Ergänzung noch eines Ausgleichs unterschiedlicher Ausgangspositionen.
Diese Auffassung steht im Gegensatz zu anderen Ansätzen, die stärker die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen und die daraus abgeleiteten Erfahrungen in den Mittelpunkt stellen. Die CDU-Fraktion sieht diese Herangehensweise kritisch. Wir sehen die Gefahr, dass eine Politik, die sich zunehmend an Gruppenidentitäten orientiert, gesellschaftliche Unterschiede eher verstärkt, anstatt das Verbindende zu fördern.
Deshalb setzen wir auf Teilhabe, Integration und Eigenverantwortung. Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht dort, wo Menschen gemeinsam Verantwortung übernehmen – im Beruf, im Ehrenamt, im Sportverein, in Religionsgemeinschaften oder in der Nachbarschaft. Gemeinsame Erfahrungen schaffen Vertrauen und stärken das Bewusstsein dafür, dass wir trotz aller Unterschiede Teil eines Gemeinwesens sind.
Auch bei der Förderung von Antidiskriminierungsarbeit plädiert die CDU-Fraktion für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Viele geförderte Projekte leisten wertvolle Arbeit. Gleichzeitig muss geprüft werden, welche Maßnahmen tatsächlich wirksam sind und welchen Beitrag sie zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Staatliche Förderung darf kein Selbstzweck sein und auch der Wille des Haushaltsgesetzgebers muss Eingang in Ausrichtung von Förderzwecken finden. Selbstverständlich muss Förderung transparent, effizient und an klaren Kriterien orientiert erfolgen.
Für eine Fortsetzung der offenen und kontroversen Debatte
Die Enquete-Kommission ist leider gescheitert. Umsonst waren die Sitzungen dennoch nicht. Denn trotz aller Konflikte hat sie sichtbar gemacht, wo die entscheidenden gesellschaftspolitischen Differenzen liegen. Gerade darin liegt ihr Wert. Demokratie lebt nicht davon, dass alle dieselbe Meinung haben. Demokratie lebt davon, gepflegt verschiedener Meinung zu sein, Argumente auszutauschen und sich immer wieder um gemeinsame Verständigung zu bemühen.
Deshalb sollte die politische Debatte mit dem Ende der Kommission nicht abgeschlossen werden. Im Gegenteil: Die zentrale Aufgabe der kommenden Jahre wird darin bestehen, den begonnenen Diskurs fortzuführen. Bevor weitreichende Empfehlungen einzelner Fraktionen umgesetzt werden, müssen die grundlegenden Begriffe und Annahmen, auf denen diese Empfehlungen beruhen, weiter diskutiert und geklärt werden. Nur auf dieser Grundlage können politische Entscheidungen entstehen, die gesellschaftliche Akzeptanz finden und den Zusammenhalt tatsächlich stärken. Die Fortführung der Debatte wird im Plenarsaal oder an anderen Orten demokratischer Diskussion erfolgen. Ich rufe dazu auf, einen offenen Blick in das Schaufenster der unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Entwürfe im Livestream oder vor Ort im Abgeordnetenhaus zu werfen.
Eine offene Gesellschaft braucht keine Denkverbote und keine Deutungsmonopole. Sie braucht die Bereitschaft, Widerspruch auszuhalten, unterschiedliche Perspektiven ernst zu nehmen und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Genau darin liegt die Stärke unserer freiheitlichen Demokratie.
Der vollständige Abschlussbericht der Enquete-Kommission ist in der Parlamentsdokumentation als Drucksache 19/3320 verfügbar (link). Die Stellungnahme der CDU-Fraktion findet sich ab S. 124.
Die Themen der einzelnen öffentlichen Sitzungen, Wortprotokolle und Videomitschnitte sind in folgender Übersicht zusammengetragen (link).