In meiner Funktion als Sprecher für E-Government der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin habe ich mich mit großer Sorge zu den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 25 - der die Finanzmittel für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung bereit hält - geäußert. Hier finden Sie die Presseerkläung im Wortlaut:
"Die laufenden Haushaltsberatungen im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung erfüllen uns mit großer Sorge. So wird eine reibungslose und fristgerechte Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023 und die Umsetzung des E-Government-Gesetzes nicht erfolgreich sein.
Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Doch was nun als Verhandlungsergebnis bekannt wurde, ist besorgniserregend. Um in Zukunft bestehen zu können, braucht es - auch in Zeiten notwendiger Einsparungen an anderer Stelle - eine ausreichende finanzielle Ausstattung der mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes befassten Stellen, insbesondere des ITDZ.
Innensenator Geisel muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Einführung der E-Akte eingehalten werden. Die ohnehin großen Schwierigkeiten bei der Gewinnung von geeignetem Personal, der Aufsetzung der benötigten Software und der Anschaffung der Hardware werden durch die nun drohende Unterfinanzierung verschärft.
Die CDU-Fraktion wird sich im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal intensiv mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes befassen. Auf der Grundlage des beschlossenen Haushaltsentwurfes haben wir große Zweifel, dass der Senat in der Lage ist, die Anschlussfähigkeit Berlins im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung sicherzustellen. Der Regierende Bürgermeister Müller muss hier umgehend Stellung nehmen und erklären, ob die digitale Anschlussfähigkeit Berlins mit dieser finanziellen Ausstattung gewährleitet ist."
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