"Eine Partei zu verbieten, noch dazu die aktuell größte Oppositionspartei, ist heikel"
Die Bundes-AfD und der Brandenburger Landesverband werden von den zuständigen Verfassungsschutzbehörden bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Für den Berliner Landesverband gilt das nicht. Der rbb hat mich in diesem Zusammenhang zu meiner Meinung befragt.
Der rbb berichtet zutreffend, dass die Berliner CDU insbesondere in Bezug auf ein Verbotsverfahren skeptisch ist. Vorrang muss es aktuell haben, die AfD inhaltlich zu stellen und ihre Wähler durch gute Politik zurückzugewinnen. Auch ich persönlich bin der Meinung, dass ein Verbot der AfD aktuell nicht angestrebt werden sollte. Man braucht sehr gute Gründe für das Verbot einer Partei. Nur eine klar extremistische Positionierung der Partei kann einen solchen Schritt rechtfertigen. Alle anderen Auffassungen - so fremd diese auch erscheinen mögen - sind in einer freiheitlichen Demokratie auszuhalten. Wo genau hier die Grenzen verlaufen, ist genau zu betrachten und zu klären. Demokratie lebt von Meinungsvielfalt - auch Meinungen, die man selbst nicht vertritt, müssen ihren Platz haben, sofern die Grenzen der Verfassung nicht verletzt werden. Strebt man ein Verbot an, so ist damit auch ein hohes Risiko verbunden. Denn ein erfolgloses Verfahren würde die Antragsteller als Verlierer schwächen und die AfD als Gewinner weiter stärken. Aus guten Gründen ist die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens eine politische Entscheidung, die in den nächsten Monaten zu debattieren ist. Selbstverständlich bin ich der Ansicht, dass der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz einen wesentlichen Beitrag in der Debatte leisten wird und selbstverständlich auch die Grundlage für eine Neubewertung des Falles der AfD sein kann. Hierzu müsste man allerdings den Inhalt kennen. Daher werbe ich eindringlich dafür, das Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das bisherige Vorgehen des BfV, eine verfassungsfeindliche Haltung der AfD festzustellen, die Begründung dieser Auffassung aber gleichzeitig nicht vorzulegen, ist mehr als unglücklich.
Meine Stellungnahme ist als Beitrag des rbb24 (link) online aufrufbar.