Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Eilantrag des Abgeordnetenhauses stattgegeben

Artikel vom 18. September 2019, B.Z.

Das Bundesinnenministerium ist laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss "Terroranschlag am Breitscheidplatz" Akten, die der Aufklärung von Fehlern in der Behörde dienen, ungeschwärzt und vollständig zu übergeben.
Die B.Z. berichtet
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