Akten müssen jetzt vollständig an den Untersuchungsausschuss übergeben werden

Artikel vom 18. September 2019, Berliner Zeitung

Das Bundesinnenministerium muss dem Untersuchungsausschuss Akten vollständig und ungeschwärzt übergeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor, wie ich gestern als Ausschussvorsitzender verkündete. Vielen Akten wurden Unterlagen entnommen - diese sind jetzt bereitzustellen, wenn es der Aufklärung des Terroranschlags dient.
Die Berlier Zeitung berichtet.
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