Vom 12.-14. April reiste die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses zu ihrer jährlichen Klausurtagung nach Dresden. Im Mittelpunkt der Tagung stand das Thema Mieten bzw. Wohnungsbau, im Rahmen dessen die "Strategien für schnellen Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin" verabschiedet wurde. Auch im Bereich Inneres wurde ein Beschluss gefasst: Das behördliche Rechtsschutzsystem für Polizistinnen und Polizisten soll ausgeweitet werden.
Die Polizeibeamtinnen und -beamten leisten täglich einen wichtigen Dienst für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger sowie die Gäste der Stadt. Es passiert allerdings, dass sie mit Situationen konfrontiert werden, in denen es zu rechtlichen Problemen kommt. Teilweise führen solche Situationen zu Strafanzeigen Dritter und zu Beschuldigungen in polizeilichen Ermittlungen.
Zu 96 Prozent werden die Verfahren eingestellt oder enden mit einem Freispruch. Oft bedeuten diese Verfahen aber einen finanziellen und zeitlichen Aufwand für die betroffenen Beamten. Hier muss ihnen geholfen werden. Auch bei Beleidigungen im Internet muss gehandelt werden. Es gilt zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des behördlichen Rechtschutzes auch auf Ansprüche von geschädigten Polizisten auszuweiten ist.
Über die Initative berichtete auch die BILD-Redakteurin Hildburg Bruns in ihrem Artikel "CDU will die Ehre der Berliner Polizisten schützen".