Untersuchungsausschuss „Fördergeld“: Abschlussdebatte im Plenum

Abschlussbericht mit Sondervoten vorgestellt

Am 27. August 2026 fand die Abschlussdiskussion zum Untersuchungsausschuss „Fördergeld“ im Plenum des Abgeordnetenhauses von Berlin statt. Grundlage für die Diskussion waren neben der Arbeit und den Sitzungen des Untersuchungsausschusses insbesondere der Abschlussbericht vom 18. August 2026.

In meiner Rede hob ich zunächst hervor, dass die Fördermittelvergabe für Projekte gegen Antisemitismus im Kontext der damaligen politischen und gesellschaftlichen Situation gesehen werden muss. Am 7. Oktober 2023 verübte die Terrororganisation Hamas einen Anschlag auf Israel. Mehr als 1200 Menschen, überwiegend Zivilisten, wurden getötet. Teilweise kam es zu Massakern. 251 Menschen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Die Welt stand unter Schock und auch unsere Stadt. Gleichzeitig kam es in Berlin-Neukölln zu Versammlungen, bei denen der Terroranschlag gefeiert wurde und Süßigkeiten als Zeichen der Freude verteilt wurden. Der 7. Oktober 2023 war eine Zäsur für die Juden in Berlin. Seit dem Hamas-Überfall ist der öffentlich bekundete Antisemitismus in unserer Stadt zurück. Unter diesen Eindruck wollte und musste die Politik schnell und konsequent reagieren, damit „Nie wieder ist jetzt!“ keine leere Worthülse bleibt.

Die Koalition aus CDU und SPD stellte deswegen im Doppelhaushalt 2024/2025 der Kulturverwaltung jährlich einen Betrag von 10 Millionen Euro zusätzlich für Projekte zur Antisemitismusprävention zur Verfügung. Im Anschluss flossen die bereitgestellten Fördergelder jedoch nicht im vorgesehenen Umfang ab. Zur Verfügung gestellte Fördermittel blieben ungenutzt. Der politische Druck stieg und Fachpolitiker wandten sich an die politische Leitung der Kulturverwaltung, um sich für eine vollständige Nutzung der Fördergelder einzusetzen. In der Folge kam es zu fehlerhaften Entscheidungen der Verwaltung, die Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung waren. 

Im Bericht des Untersuchungsausschusses konnten wir im Wesentlichen folgende Feststellungen treffen: 

  1. Im Rahmen der Fördermittelgewährung kam es zu offenkundig rechtswidrigem Verwaltungshandeln, mit dem die Landeshaushaltsordnung verletzt wurde. Es fehlte insbesondere an einer hinreichenden inhaltlichen Prüfung der gestellten Förderanträge. Die Verantwortung hierfür trägt in erster Linie die Hausleitung und die zu diesem Zeitpunkt zuständige Senatorin. 
  2. Es kam auch zu Versäumnissen der zuständigen Fachverwaltung. Die Befähigung zur Durchführung einer inhaltlichen Prüfung gestellter Förderanträge fehlte und wurde auch nicht aufgebaut. Die Einhaltung der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung durch die Verwaltungsspitze bei der Fördermittelvergabe wurde nicht sichergestellt. Das zur Verfügung stehende Mittel der Remonstration zur Verhinderung einer evident rechtswidrigen Entscheidung wurde seitens der zuständigen Fachverwaltung nicht genutzt. 
  3. Eine unzulässige politische Einflussnahme durch das Parlament konnte nicht festgestellt werden. 
  4. Es konnten keine Anhaltspunkte für Vetternwirtschaft oder Korruption festgestellt werden. 
  5. Es gab keine private Vorteilsnahme.

Die von der Opposition erhobenen Vorwürfe sind damit in weiten Teilen nicht bestätigt worden. 

Der Untersuchungsausschuss konnte seinem Auftrag gerecht werden, die rechtswidrigen Vergabeprozesse von Fördermitteln im Rahmen der Antisemitismusprävention zu betrachten und begangene Fehler herauszuarbeiten. Ziel der Aufarbeitung war dabei vor allem, Verantwortlichkeiten zu klären und Vorschläge zur Verbesserung von Verfahren und Strukturen zu entwickeln.

 

Hier mein Redebeitrag im Videoarchiv des Abgeordnetenhauses:

Das Plenarprotokoll vom 27.08.2026 steht in der Parlamentsdokumentation (Tagesordnungspunkt ab S. 9257) zur Verfügung.

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Fördergeld“ ist hier zum Download verfügbar.