Abschlussdebatte zur Enquete-Kommission „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“
Mit der abschließenden Aussprache im Berliner Abgeordnetenhaus fand die Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ am 18. Juni 2026 ihren parlamentarischen Abschluss. Das parteiübergreifende Fazit lautete vielfach: Die Kommission habe ihren Auftrag verfehlt. Doch welche Erkenntnisgewinne bleiben?
Die Einsetzung der Enquete-Kommission am 19. Dezember 2024 war eine unmittelbare Reaktion auf den Überfall der Terrororganisation HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 und den darauf folgenden drastischen Anstieg antisemitischer Vorfälle auf den Straßen Berlins. Das formulierte Ziel war die Erarbeitung eines gemeinsamen Abschlussberichtes und die Entwicklung gemeinsamer Handlungsempfehlungen. Dieser Auftrag wurde offensichtlich verfehlt. Am Ende gab es keinen gemeinsamen Abschlussbericht und keine gemeinsamen Handlungsempfehlungen. Die politischen Meinungsverschiedenheiten waren einfach zu groß. Dies verdeutlichte auch nochmal die abschließende Plenardebatte am 18. Juni 2026. Die Plenardebatte kann dabei als Fortsetzung des kontroversen Verlaufs der Einzelsitzungen der Kommission verstanden werden: Von Seiten der Fraktionen der SPD, Grünen und Linken wurde der CDU-Fraktion vorgeworfen, strukturelle und institutionelle Formen der Diskriminierung nicht anzuerkennen, wissenschaftliche Erkenntnisse zu relativieren und Diskriminierung auf Einzelfälle zu reduzieren. Für meine Fraktion lag das Kernproblem jedoch an einer anderen Stelle. In meiner Plenarrede machte ich deutlich, dass die Enquete-Kommission vor allem den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken sollte. Sie sollte also erkunden, was uns in dieser Stadt als gemeinsamer Grundkonsens zusammenhält. Hierfür wäre es gleich zu Beginn unerlässlich gewesen, ein gemeinsames Verständnis zentraler Begriffe als Grundlage für die weitere Arbeit der Kommission zu erarbeiten. Jedoch wurde schnell deutlich, dass ein gemeinsames Verständnis aufgrund der sehr unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Grundannahmen nicht möglich erschien. Solange bereits über zentrale Begriffe wie „Rassismus“, „Diskriminierung“ sowie „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und „Antisemitismus“ kein gemeinsames Verständnis besteht, können daraus auch keine gemeinsamen politischen Schlussfolgerungen entstehen.
Im Kern standen sich während der gesamten Kommissionsarbeit zwei unterschiedliche Gesellschaftsbilder gegenüber: Meine Fraktion geht von einem Gesellschaftsverständnis aus, bei dem das Individuum im Mittelpunkt steht. Menschen sind Individuen mit einer unantastbaren Würde und persönlicher Verantwortung. Demnach werden Menschen nicht nach ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe definiert. Wir sind zudem der Auffassung, dass die Institutionen und die Regeln unserer demokratischen Rechtsordnung nicht strukturell rassistisch und diskriminierend sind. Vielmehr bieten gerade die freiheitlichen Institutionen und die für alle geltenden Regeln unseres Staates die Voraussetzung, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen.
Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken vertraten in der Kommission sowie in der Plenardebatte die Annahme, dass Diskriminierung nicht primär auf individuelles Verhalten zurückzuführen sei. Vielmehr sei Diskriminierung in den Strukturen, Institutionen und kulturellen Praktiken der Gesellschaft verankert. Die bestehende Ordnung führe zu Ungleichheit, zum Teil auch nicht bewusst. Die Kommission hätte daher, strukturelle Muster identifizieren und Gegenmaßnahmen erarbeiten sollen. Das von der politischen Gegenseite vertretene Gesellschaftsverständnis stellt damit nicht auf das Individuum, sondern auf die Gruppenzugehörigkeit eines Individuums ab.
Ein weiteres Konfliktfeld war das Wissenschaftsverständnis. Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken vertraten auch erneut in der Plenardebatte die These eines strukturellen und institutionellen Rassismus. Meine Fraktion und die von uns berufenen Sachverständigen lehnen diesen Befund hingegen ab. Jedoch wurde diese wissenschaftliche Position nicht als eine von mehreren möglichen anerkannt. Die anderen Fraktionen drängten darauf, dass ihre inhaltliche Positionierung als verbindliche Grundlage der weiteren Arbeit gelten sollte. Der Vorwurf lautete nicht selten, Vertreter der CDU wiesen Wissenslücken auf oder seien sogar wissenschaftsfeindlich. Aus meiner Sicht dürfen einzelne wissenschaftliche Positionen jedoch nicht zur politischen Deutungshoheit werden. Wie für Demokratie ist auch für Wissenschaft Pluralismus ein Funktionsprinzip!
Begriffe mit weitreichenden rechtlichen und politischen Konsequenzen müssen demokratisch diskutiert und legitimiert werden. Unterschiedliche wissenschaftliche Perspektiven gehören zu einer offenen Gesellschaft und dürfen nicht mit dem Vorwurf der Wissenschaftsfeindlichkeit oder gar des Rassismus aus der Debatte ausgeschlossen werden. Daher machte ich im Plenum deutlich: Politische Entscheidungen brauchen offene Diskussionen sowie klare Begriffe und keine aktivistisch vorgegebenen Definitionen.
Auch über die Rolle des Staates bestanden erhebliche Unterschiede. Meine Fraktion bekennt sich ausdrücklich zum entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung. Der Staat muss Freiheit sichern, Menschen vor Diskriminierung schützen und gleiche Chancen gewährleisten. Gleichzeitig darf er gesellschaftliche Konflikte nicht ideologisch verwalten. Förderprogramme müssen regelmäßig evaluiert werden. Förderentscheidungen müssen sich an messbaren Erfolgen orientieren und regelmäßig parlamentarisch legitimiert werden. Berlin wendet bereits jetzt erhebliche finanzielle Mittel für die Antidiskriminierungsarbeit auf. Lediglich eine fortlaufende Erhöhung der Mittel wird keine Erfolge im Bereich der Antidiskriminierung erzielen.
Unverzichtbar ist außerdem, dass keine extremistischen Träger oder Organisationen staatliche Förderungen erhalten. Diese Positionen und eine mögliche Überprüfung bestehender Förderstrukturen stellen – auch wenn von den anderen Fraktionen während der Enquete-Kommission als Vorwurf erhoben – keinen Angriff auf die Zivilgesellschaft dar.
Auch wenn die Enquete-Kommission ihren ursprünglichen Auftrag gemeinsamer Grundlagen und darauf aufbauender Handlungsempfehlungen nicht erfüllen konnte, hat sie dennoch einen wichtigen Erkenntnisgewinn hervorgebracht. Sie hat offengelegt, dass hinter der Debatte über Antidiskriminierung, Rassismus und gesellschaftlichen Zusammenhalt unterschiedliche politische Grundüberzeugungen stehen. Für meine Fraktion bleibt dabei klar: Das Engagement und der Einsatz gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung sind unverzichtbar. Grundlage müssen jedoch die freiheitliche demokratische Grundordnung, die unantastbare Würde jedes einzelnen Menschen, individuelle Verantwortung sowie eine Politik sein, die ihre Maßnahmen an überprüfbarer Wirksamkeit und nicht an Identitätspolitik orientiert. Dazu gehört auch meine Warnung vor dem Bemühen, sämtliche Anitdiskriminierungsanliegen über die Behauptung einer Verletzung der in Art. 1 Absatz 1 GG verankerten Menschenwürdegarantie zu erzwingen. Bis auf Extremfälle muss es dem gesellschaftlichen Diskurs zugänglich sein, in welchem Ausmaß Ungleichheit in unsere freien Gesellschaft zulässig oder sogar sinnvoll ist.
Zum Schluss meiner Rede machte ich deutlich, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt dort entsteht, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, sei es in Familien, Sportvereinen, im Ehrenamt oder am Arbeitsplatz. Er entsteht durch gemeinsame Werte, gemeinsame Regeln und gegenseitigen Respekt. Eine dauerhafte Einteilung der Gesellschaft in diskriminierende Gruppen und benachteiligte Gruppen trägt aus Sicht der CDU-Fraktion hingegen nicht zum Zusammenhalt bei, sondern vertieft gesellschaftliche Gräben. Integration und gesellschaftliche Teilhabe gelingen durch Sprache, Bildung sowie Arbeit und nicht durch die Zuweisung dauerhafter Gruppenidentitäten.
Abschließend bleibt festzuhalten: Die Enquete-Kommission mag ihre Arbeit frühzeitig abgebrochen haben, die Debatte zum gesellschaftlichen Zusammenhalt hat jedoch nach meiner Einschätzung erst begonnen. Das ist auch richtig so, denn eine Klärung der Frage, was uns als Gesellschaft noch eint, ist mehr als überfällig.
Abschlussbericht und Stellungnahmen der Fraktionen zur Enquete-Kommission: Link
Abschließende Plenardebatte zur Enquete-Kommission: Link
Plenardebatte im Videoarchiv: Link