"Man muss die Diskussion endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen."
"Die Diskussion um die Aufklärung der NSU-Verbrechen hat sich in eine kontraproduktive Richtung entwickelt.
Offensichtlich werden Aussagen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) widersprüchlich inhaltlich interpretiert, obgleich sie materiell keinen Widerspruch zu den Äußerungen des Berliner Innensenators Henkel darstellen.
Es ist müßig über das Bestehen einer Vereinbarung zwischen der Bundesanwaltschaft und der Vizepräsidentin der Berliner Polizei zu diskutieren, dass Informationen, die der Berliner Polizei über eine V-Person vorlagen, solange geheim zu halten sein sollten, bis die Gefährdung der Vertrauensperson sowie der Ergebnisse der Ermittlungen gegen Beate Zschäpe und das NSU-Umfeld sicher ausgeschlossen werden konnten. Es ist üblich, dass jede Informationsweitergabe durch die Polizei als Ermittlungsbehörde in einem Strafverfahren auch mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, in diesem Falle der Generalbundesanwaltschaft, abzustimmen ist.
Zu keinem Zeitpunkt stand außer Frage, dass die Informationen über die V-Person und die über sie gewonnenen Erkenntnisse an den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages weitergegeben werden sollten. Nach dem Termin der Vizepolizeipräsidentin Koppers in Karlsruhe am 20. März 2012 jedenfalls hat sich der GBA entschieden, den Ermittlungsbeauftragten des Bundestags-Untersuchungsausschusses erst am 24. Juli 2012 zu unterrichten.
Letztendlich geht es auch nicht darum, wie der angebliche Widerspruch der Aussagen aufzulösen ist, sondern es geht um die Aufklärung der Vorgänge der Vergangenheit. Man muss sich den wesentlichen Fragen stellen und die Diskussion endlich wieder vom Kopf auf die Füße stellen.
Wir sind es den Opfern der rechtsextremen Terrorgruppe schuldig, dass wir die Strafverfolgung rechtssicher zu Ende bringen und die Fragen der Vergangenheit aufklären und daraus lernen. So sehr es wünschenswert wäre, beides gleichzeitig zu tun, verdient bei der Weitergabe von Informationen die rechtssichere Strafverfolgung Vorrang."