Starker Verfassungsschutz für ein sicheres Berlin
Innere Sicherheit bleibt Priorität der Koalition. Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 und der Novelle des Berliner Verfassungsschutzgesetzes schaffen wir die Voraussetzungen für einen handlungsstarken und modernen Verfassungsschutz. Wir statten die Behörde mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln aus, damit sie ihre Rolle als Frühwarnsystem unserer Demokratie auch in Zukunft wirksam erfüllen kann. Weiterhin bekommt der Berliner Verfassungsschutz mit dem neuen Gesetz eine moderne Rechtsgrundlage auf der Höhe der Zeit.
In der Sitzung des Verfassungsschutzausschusses am 15. September 2025 standen die erste Lesung des Einzelplans für den Verfassungsschutz des Haushaltsentwurfs für die Jahre 2026/2027 sowie die Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes im Fokus. Als verfassungsschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion habe ich im Rahmen der Beratungen klar gemacht: Berlin braucht einen starken Verfassungsschutz.
Unsere Gesellschaft steht unter Druck. Die jüngsten Entwicklungen in allen Phänomenbereichen, von Rechtsextremismus und Linksextremismus bis hin zu islamistischen Bedrohungen und Aktivitäten ausländischer Akteure, erfordern eine angemessene und entschlossene Reaktion des Staates. Der vorliegende Haushaltsentwurf wird diesen Herausforderungen gerecht: Für 2026 erhöhen wir die finanziellen Mittel und sichern die in den Vorjahren neu geschaffenen Stellen.
Pauschale Kritik an unserem Verfassungsschutz aus den Reihen mancher zur Anhörung zum Gesetzesentwurf geladener Sachverständiger weise ich entschieden zurück. Er ist eine verfassungsrechtlich legitimierte und parlamentarisch kontrollierte Institution und damit ein integraler Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie. Die mit unserem Koalitionspartner vereinbarte Gesetzesnovelle modernisiert die rechtlichen Grundlagen, setzt die Vorgaben der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um und stellt sicher, dass die umfangreichen Befugnisse der Behörde durch eine effektive parlamentarische Kontrolle demokratisch legitimiert aber auch kontrolliert werden. So gewährleisten wir Sicherheit, ohne Freiheitsrechte unverhältnismäßig einzuschränken.
Die erste Lesung des Haushalts im Ausschuss ist nun abgeschlossen. Die weitere Beratung folgt in den kommenden Sitzungen. Unser Ziel in der Koalition ist klar: Noch in diesem Jahr sollen sowohl der Haushalt als auch die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes verabschiedet werden. Damit verbessern wir die Grundlagen für die Arbeit des Berliner Verfassungsschutzes nachhaltig.
Bereits im Plenum vom 16.06.2025 habe ich zur Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes Stellung bezogen (link). Der Gesetzentwurf ist unter Drucksache 19/2466 (link) einsehbar, der Haushaltsentwurf unter Drucksache 19/2627 (link). Mein Redebeitrag in der Ausschusssitzung vom 15.09.2025 kann im Videoarchiv sowie im Inhaltsprotokoll nachgesehen werden (link).