In einem Schreiben an Pankower Abgeordnete hatte AirBnB auf die spezifische Situation von sogenannten Home Sharern hingewiesen. Gerne nahm ich die Einladung an und besuchte das Berliner Büro. In einem ausführlichen Gespräch mit dem Head of Public Policy, Tim Klaws, erörterten wir möglichen Nachbesserungsbedarf.
Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz dient dazu, dass Wohnungen nicht dauerhaft ohne Genehmigung als Ferienwohnung genutzt und so dem Berliner Wohnungsmarkt entzogen werden können. Doch die aktuelle Fassung und Auslegung führt dazu, dass auch Personen, die ihre Wohnung dauerhaft selbst bewohnen und nur vorübergehend - während ihrer Abwesenheit oder aber ein einzelnes Zimmer - einen Gast aufnehmen wollen, dies nicht mehr tun können. Die erforderliche Genehmigung hierfür wird meistens nicht erteilt.
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