Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) im Innenausschuss verabschiedet

Reform des Berliner Polizeirechts bringt zahlreiche Verbesserungen

In der heutigen Sitzung des Innenausschuss wurde der Regierungsentwurf zur Änderung des Berliner Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (ASOG) abschließend beraten. Hervorzuheben ist dabei der in Zukunft auf eigener Rechtsgrundlage mögliche Einsatz des automatisierten Kfz-Kennzeichen-Scannings, die Ausweitung des polizeilichen Unterbindungsgewahrsams auf eine Dauer von bis zu vier Tagen sowie Verbesserungen in der Zusammenarbeit der Berliner Polizei mit der Bundespolizei. 
Die Debatte im Innenausschuss bildete den Abschluss ausgiebiger parlamentarischer Beratungen der Reform. Die Argumente der Opposition, die erwartungsgemäß die Reform wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe ablehnt, konnten erneut nicht überzeugen. Alle beschlossenen Eingriffsmöglichkeiten sind erforderlich und auch mit dem nötigen Augenmaß getroffen.
Die Gesetzesreform reiht sich nun ein in den Reigen der zahlreichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit während dieser Wahlperiode.