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25.05.2020, 16:01 Uhr
"Das Herzstück der rot-rot-grünen Verwaltungsdigitalisierung hat einen kompletten Schiffbruch erlitten"
Gemeinsame Presseerklärung vom 25. Mai 2020

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz ist das gescheiterte Vergabeverfahren für die Leistungen zur Einführung der digitalen Akte Thema. Die Vergabekammer des Landes Berlin hat am 13. März 2020 das Land verpflichtet, das Verfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe der Erstgebote zurückzuversetzen. Faktisch hat das Gericht damit einen Neustart verfügt. Hierzu habe ich gemeinsam mit dem fachpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus eine gemeinsame Presseerklärung heraus veröffentlicht.

Stephan Lenz, fachpolitischer Sprecher für E-Government der CDU-Fraktion Berlin, und Bernd Schlömer, Sprecher für Digitalisierung in der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, erklären hierzu:

„Das Scheitern der Ausschreibung wirft die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nicht nur an entscheidender Stelle meilenweit zurück, sondern das Herzstück der rot-rot-grünen Verwaltungsdigitalisierung hat einen kompletten Schiffbruch erlitten. Die gesetzliche vorgesehene Frist zur Einführung der E-Akte bis zum 1. Januar 2023 ist nicht mehr zu halten. Wichtige Zeit geht verloren.

Die Niederlage vor Gericht und der damit einhergehende Schaden für unsere Stadt wäre vermeidbar gewesen. Hierfür trägt IT-Staatssekretärin Smentek die Verantwortung. Denn sie hat für ein ordnungsgemäßes und faires Vergabeverfahren zu sorgen. Dies ist jedoch nicht gelungen. Die Vergabekammer stellt in ihrem Beschluss eindeutig fest: ‚Die [...] Heranziehung von an beliebiger Stelle in den Vergabeunterlagen untergebrachten Anforderungen zur Wertung in bestimmten Kriterien führte zu einer völlig intransparenten und damit auch willkürlichen Wertung durch den Antragsgegner.‘

Das mit einem Scheitern der Auftragsvergabe verbundene Risiko war ihr bekannt. Die Folgen sind für die weitere Digitalisierung der Berliner Verwaltung katastrophal. Besonders bitter ist diese vergebene Chance für die vielen engagierten Beschäftigten im Land Berlin, die sich eine digitale und moderne Arbeitsplatzgestaltung wünschen. Das gesamte Ausschreibungsverfahren wird auf null zurückgesetzt und muss wiederholt werden. Die flächendeckende Einführung der E-Akte am 01.01.2023 ist somit gescheitert. Vermutlich wird sich alles um Jahre verzögern. Nach der auf Jahren gescheiterten flächendeckenden Einführung der Dokumentenprüfgeräte droht Berlin nun die nächste Posse.

Stephan Lenz weiter: „Als CDU-Fraktion bleibt uns nur zu hoffen, dass die Staatssekretärin nun nicht auch die Axt an die Wurzeln des E-Government-Gesetzes anlegen möchte, um ihre eigene politische Verantwortung abzuschütteln. Wir können Frau Smentek hiervor nur warnen, denn ein solcher Versuch würde das Fass definitiv zum Überlaufen bringen.“

Für Bernd Schlömer als zuständiger fachpolitischer Sprecher der Freien Demokraten sticht insbesondere der negative Umstand hervor, dass es schon ein Pilotverfahren zur digitalen Akte in Berlin gibt: „Anstatt diesen Basisdienst ,digitale Akte‘ einfach in seinen Grundprinzipien flächendeckend auszufächern und überall in den Wirkbetrieb zu bringen, definiert man neue Anforderungen und zusätzliche Funktionalitäten. Das hätte an dieser Stelle zurückstehen müssen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben mehr als deutlich gezeigt, welch signifikante Rolle in unserem Alltag eine funktionierende digitale Infrastruktur einnimmt. Für die Mitarbeiter der Berliner Senatsverwaltung sowie für alle Berliner Bürger bleibt zu hoffen, dass das Debakel um die Einführung der E-Akte schnellstmöglich geklärt wird, denn der digitale Bürgerservice und die digitalen Verwaltungsdienstleistungen werden sehnlich erwartet. Ob die Staatssekretärin Smentek die nötigen Ansätze dafür parat hält, bleibt abzuwarten. Ich erwarte, dass die Staatssekretärin in der heutigen Sitzung zumindest versucht, einen klaren Fahrplan vorzulegen.

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