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06.02.2020, 14:24 Uhr
Redebeitrag zum Antrag der AfD "Demokratienotstand in Berlin beenden — Kriminelle Machenschaften von Linksextremisten und der sogenannten Antifa sofort stoppen"
Meine Rede vom 30. Januar 2020
In der letzten Plenarsitzung sprach ich zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD zum gewaltmonopol des Staates, zur Meinungsfreiheit, Chancengleichheit und Versammlungsfreiheit, nachdem der anberaumte Parteitag der AfD in Berlin wegen Drohungen Linksextremer nicht stattfinden konnte.




Niemand ist verpflichtet mit der AfD zu kooperieren, sowohl als Privatmann, als auch im politischen Bereich. Niemand ist verpflichtet als Privatmann Räume an die AfD zu vermieten oder bereitzustellen. Ich sehe die Aktivitäten der AfD kritisch und könnte ehrlich gesagt auch ganz auf die AfD verzichten. Sie tut dem Klima in Deutschland, aber auch in Berlin nicht gut. Durch Übertreibungen und Falschbehauptungen bringt sie das Volk gegeneinander auf. Dies widerspricht diametral meinem Politikverständnis wonach es um ein sachliches Ringen, um das Vorbringen der besseren Standpunkte geht. Daran hat die AfD kein Interesse, ihr geht es um das schnelle, laute, um Effekte - Ausgewogenheit ist nicht ihr Ding. Das ist Populismus. Die AfD tut unserer Demokratie ganz sicher nicht gut und gäbe es keine AfD wäre das sicherlich besser für unser Land und unsere Stadt.

Aber um all das geht es bei dem Antrag nicht. Die AfD ist eine zugelassene Partei. Daran ändert es auch nichts, dass einige Mitglieder im Verdacht stehen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen oder völkisches, fremdenfeindliches Gedankengut vertreten.
Die AfD ist nicht verboten. Sie sitzt in 16 Landesparlamenten und ist auch im Bundestag vertreten. Daher hat die AfD als nicht verbotene Partei das Recht und auch die Pflicht Parteitage abzuhalten.
Das Beispiel des gescheiterten Parteitages zeigt, dass die AfD von linksextremistischen Störern abgehalten wird, ihre Rechte und Pflichten auszuüben.
Eine Demokratie kann und darf das nicht dulden. Niemand als der Staat selbst darf die Ausübung demokratischer Rechte beschränken, schon gar nicht extremistische Gruppen, die sich dadruch auszeichnen, dass sie den Staat als solchen selbst bekämpfen. So befremdlich es auch erscheinen mag: Die AfD hat ein Recht auf Unterstützung bei der Durchführbarkeit ihrer Parteitage durch polizeiliche Hilfe oder staatliche Maßnahmen. In diesem Zusammenhang begangene Straftaten müssen ebenfalls ausnahmslos verfolgt werden. In einem demokratischen Rechtsstaat muss jede nicht verbotene Partei ihre Rechte und Pflichten ausüben können. Und wenn dies nicht durch Schutzmaßnahmen ermöglicht werden kann, dann muss der Staat einen anderen Weg finden, beispielsweise durch die Bereitstellung staatlicher Räumlichkeiten.

Gemeinsam mit der FDP haben wir einen Ersetzungsantrag gestellt, mit dem genau dies für jede Partei und damit auch für die AfD eingefortert wird. Die hierzu von allen Parteien erbetene Zustimmung sollte in einem demokratischen Rechststaat eine Selbstverständlichkeit darstellen. Ob das so ist, werden die Beratungen in den Fachausschüssen zeigen.

Die vollständige Rede kann hier eingesehen werden.
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