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20.09.2019, 15:48 Uhr
Untersuchungsausschuss darf Akten von Bundesbehörden anfordern
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
Für unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“ sind die Informationen, die wir aus den Akten der Behörden erlangen zur Aufklärung des Geschehens unerlässlich. Dafür haben wir unter anderem vom Bundesinnenministerium 67 Aktenordner erhalten. Diese enthalten allerdings zahlreiche Fehlblätter und Schwärzungen. Trotz mehrmaliger Bitte, die Zurückhaltung von Aktenbestandteilen sowie die Schwärzungen zu überprüfen und die nachgeordneten Behörden zur Freigabe zurückgehaltener Unterlagen anzuhalten, geschah dies nicht. Daraufhin stellte das Berliner Abgeordnetenhaus, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht. Als Vorsitzender der Untersuchungsausschusses habe ich am Mittwoch den Beschluss des Gerichts verkündigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, dass das Bundesinnenministerium und seine nachstehenden Behörden im Wege der Amtshilfe, Akten ungeschwärzt und vollständig an den Untersuchungsausschuss übergeben muss, soweit sie im Zusammenhang mit dem Terroranschlag oder Anis Amri stehen und sachdienlich bei der Aufklärung sein können, ob den Berliner Behörden bei ihrem Ermittlungsvorgehen Fehler oder Versäumnisse anzulasten sind.

Die Begründung des Bundesinnenministeriums, der Berliner Untersuchungsausschuss sei lediglich auf die Untersuchung von Landesangelegenheiten beschränkt, vor allem seit für die Untersuchung des Handelns der Bundesbehörden der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig sei, greift im Fall Anis Amri nicht. Es handelte sich bei ihm um einen sich in mehreren Bundesländern aufhaltenden und herumreisenden Attentäter. Daher ist für die Beurteilung des Verhaltens Berliner Behörden deren damaliger Informationsstand von Bedeutung, so dass die Aufklärung der Zusammenarbeit mit anderen Stellen einen legitimen Untersuchungsaspekt bildet.

Zusätzlich ist das Bundesinnenministerium und seine nachgeordneten Behörden zur Abgabe einer Erklärung über die Vollständigkeit der vorgelegten Beweismittel verpflichtet.

Damit stützt das Gericht das Beweiserhebungsrecht unseres Untersuchungsausschusses. Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr. Das ist ein wichtiger Schritt für parlamentarische Untersuchungsausschüsse und unsere Aufklärungsarbeit. Ich gehe davon aus, dass das Ministerium den Beschluss schnellstmöglich umsetzt und wir neue Erkenntnisse aus den Akten gewinnen können.

Der vollständige Beschluss kann hier eingesehen werden.
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