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27.02.2019, 11:23 Uhr
Die notwendige Umsetzung des E-Government-Gesetzes läuft nicht im notwendigen Tempo ab
Redebeitrag zur Berliner E-Government-Strategie 2019 bis 2022
Als Sprecher der CDU-Fraktion für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes hat es mich gefreut, dass wir uns im Plenum erneut mit der Umsetzung des E-Government-Gesetzes beschäftigten.
Der Antrag der FDP-Fraktion fordert richtigerweise den Berliner Senat dazu auf, bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung endlich die politische Führung zu übernehmen. Die Entwicklung einer passenden E-Government-Strategie ist ein gutes Mittel, um das Ziel der Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben.


Das gesteckte Ziel einer vollständig digitalisierten Verwaltung bis 2023 gilt es gemeinsam zu verfolgen. Allerdings habe ich Zweifel daran, ob der Berliner Senat das Thema auch mit der nötigen Ernsthaftigkeit behandelt. Die Einführung der Dokumentenprüfgeräte dient als Beispiel. Wenn der Senat schon an der Einführung eines abgeschlossenen technischen Systems scheitert, mag man sich gar nicht ausmalen, wie die Umsetzung des E-Government-Gesetzes laufen könnte.
Ob das Führungsversagen oder fehlenden poitischen Willen attestiert sei dahingestellt. Wichtig ist, dass die Agenda endlich abgearbeitet wird - mit oder ohne zusätzlicher E-Government-Strategie.
Wir als CDU-Fraktion werden die Umsetzung des E-Government-Gesetzes weiterhin eng und konstruktiv begleiten und fordern Staatssekretärin Smentek auf, die zeitlichen Vorgaben einzuhalten. Sollte es zu ähnlichen Verzögerungen kommen, wie bei den Dokumentenprüfgeräten, wäre das ein echtes Desaster.

Der vollständige Antrag kann hier eingesehen werden. Die vollständige Rede kann hier gesehen werden.
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