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14.11.2018, 15:07 Uhr
Einführung von Dokumentenprüfgeräten ist gescheitert - Eklatante Sicherheitslücke endlich schließen!
Meine Pressemitteilung vom 14. November 2018

"Mit der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage (Drs. 18/16774) ist dokumentiert worden, was ich schon befürchtet hatte: Erneut ist die flächendeckende Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Berliner Bürgerämtern gescheitert. Das diskreditiert die gesamte Berliner Verwaltung. Wenn die Innenverwaltung es nicht einmal schafft, vorhandene und finanzierte Geräte, für deren Anwendung auch schon zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das LKA geschult wurden, zum Einsatz zu bringen, dann brauchen wir über komplexe Vorgänge wie die Einführung der E-Akte nicht mehr zu reden."

Die erneute Verschiebung der Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Berliner Bürgerämtern setzt Innensenator Geisel unter Druck. In meiner Funktion als Sprecher für Digitale Verwaltung der CDU- Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin habe ich erklärt:

„Mit der Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage (Drs. 18/16774) ist dokumentiert worden, wasich schon befürchtet hatte: Erneut ist die flächendeckende Einführung von Dokumentenprüfgeräten in den Berliner Bürgerämtern gescheitert. Das diskreditiert die gesamte Berliner Verwaltung. Wenn die Innenverwaltung es nicht einmal schafft, vorhandene und finanzierte Geräte, für deren Anwendung auch schon zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das LKA geschult wurden, zum Einsatz zu bringen, dann brauchen wir über komplexe Vorgänge wie die Einführung der E-Akte nicht mehr zu reden.

Um die Relevanz dieses Vorgangs richtig einzuordnen, muss man sich klarmachen, was die Anerkennung von falschen Dokumenten langfristig bedeutet: Die Vorlage von Personaldokumenten steht am Anfang der Kette von personenbezogenen Verwaltungsvorgängen. Ist schon die Identität falsch, dann sind ab diesem Zeitpunkt alle weiteren personenbezogenen Verwaltungsvorgänge nur noch Lug und Trug. Es steht zu befürchten, dass auf diesem Wege eine Erschleichung von Sozialleistungen über viele Jahrzehnte hinweg ermöglicht wird. Auch ermöglicht die Erlangung einer falschen Identität die unerkannte Begehung von Straftagen. Gerade für die Glaubwürdigkeit eines Innensenators ist es von zentraler Bedeutung, hier erfolgreich zu sein. Misslingt die ordnungsgemäße Erfassung von Personaldaten schon beim behördlichen Erstkontakt, so entzieht dies jedem darauf aufbauenden Verwaltungshandeln jede Grundlage. Geisel trägt für die Verzögerung der Einführung der Prüfgeräte die politische Verantwortung. Scheitert ein Senator für Sicherheit und Ordnung, der auch für das ordnungsgemäße Funktionieren der Berliner Verwaltung insgesamt Verantwortung trägt, schon hier, dann scheitert er insgesamt.

Berlin sieht sich seit nunmehr über drei Jahren nicht in der Lage, standardisiert Dokumentenprüfgeräte in den Bürgerämtern einzuführen. Die angeführten Gründe sind vielfältig: von technischen Schwierigkeiten, notwendiger europaweiter Ausschreibung, fehlenden Erfahrungswerten bis hin zu fehlendem Platz auf den Schreibtischen reichen die Begründungen. Doch nun muss einmal Schluss sein – wir brauchen funktionsfähige Dokumentenprüfgeräte in allen Bürgerämtern.

Als CDU-Fraktion werden wir das Thema in den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz bis zur vollständigen Einführung nun in jeder Sitzung aufrufen. Wir haben bereits gem. § 21 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eine umfangreiche Beratung beantragt. Für Januar 2019 planen wir eine Sachverständigenanhörung mit Praktikern zum Thema. Senator Geisel und sein zuständiger Staatssekretär sind in der Pflicht, ihre Handlungsfähigkeit umgehend unter Beweis zu stellen. Das Ende der Fahnenstange ist erreicht!“
 
Das Thema wurde auch von zahlreichen Pressevertretern aufgegriffen, so berichtete u.a. der Tagesspiegel Checkpoint, der RBB, die Berliner Morgenpostsowie die Welt über meine Anfrage.

Die Anfrage mit der Beantwortung finden Sie hier im Wortlaut.

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